Urteil FG Hamburg: Umsatzsteuer für Geldspielgeräte rechtmäßig

Das Finanzgericht (FG) Hamburg entschied mit am heutigen Tag erschienenen Urteil vom 15.07.2014 (Az.: 3 K 207/13), dass die auf den Betrieb von Geldspielgeräten erhobene Umsatzssteuer rechtmäßig sei. Der 3.

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Laut einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Spielhallenbetreiber die doppelte Belastung von Seiten der Gemeinden in Form einer Abgabe für die Mehrwert- und zusätzlicher Vergnügungssteuer hinnehmen. Nach dem Urteil

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