Urteil: Wetten auf das Wetter ist kein öffentliches Glücksspiel

Mit der plakativen Überschrift „Wetten auf das Wetter ist kein öffentliches Glücksspiel“ könnte man zumindest einen Leitsatz des am heutigen Tag (09.07.2014) vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) entschiedenen Revisionsverfahrens formulieren.

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Laut Spielverordnung (SpielV) dürfen maximal drei Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt werden. Zum Aufstellen der Geräte bedarf es jedoch einer Erlaubnis nach § 33c GewO. Doch darf

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