Wir hatten bereits über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg im Februar dieses Jahres berichtet, welche sich in besonders drastischer Weise mit der Außendarstellung/Werbung einer Spielhalle beschäftigt hat. Nun sind in
Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, des VG Regensburg und des VG Osnabrück Spielhallen, die nach dem 28.10.2011 eine Erlaubnis nach §33i GewO erhalten haben, sind lediglich durch eine kurze einjährige Übergangsfrist,