Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Spielhallenbetreiber gegen wesentliche Vorschriften des Berliner, des Saarländischen und des Bayerischen Spielhallenrechts wurden vom BVerfG mit Beschluss vom Freitag, den 07.04.2017 zurückgewiesen (Pressemitteilung
![Frist beachten! Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis im Saarland bis 31.12.16 stellen.](https://benesch.de/wp-content/uploads/2016/07/Saarland3.jpg)
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15.12.2011 sieht vor, dass für den Betrieb von Spielhallen eine sog. glücksspielrechtlich Erlaubniss vorliegen muss. Ist die Erteilung einer solchen Erlaubnis z.B. aufgrund der Abstandsregelgung zu