Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Spielhallenbetreiber gegen wesentliche Vorschriften des Berliner, des Saarländischen und des Bayerischen Spielhallenrechts wurden vom BVerfG mit Beschluss vom Freitag, den 07.04.2017 zurückgewiesen (Pressemitteilung

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15.12.2011 sieht vor, dass für den Betrieb von Spielhallen eine sog. glücksspielrechtlich Erlaubniss vorliegen muss. Ist die Erteilung einer solchen Erlaubnis z.B. aufgrund der Abstandsregelgung zu