Die Frage ob ein Wettbüro oder lediglich Wettannahmestelle vorliegt ist von entscheidender Bedeutung im Baurecht. Denn ein „Wettbüro“ wird im Sinne des BauGB i.V.m. BauNVO als sog. Vergnügungsstätte betrachtet (siehe

Share

Laut Spielverordnung (SpielV) dürfen maximal drei Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt werden. Zum Aufstellen der Geräte bedarf es jedoch einer Erlaubnis nach § 33c GewO. Doch darf

Share