Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages

Die zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, kurz 2. GlüÄndStV, wurde nach dem Scheitern der Sportwettkonzessionsvergabe erst im Frühjahr 2017 durch die Ministerpräsidenten in Rostock beschlossen (wir berichteten über Einzelheiten des Entwurfs).

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Nachdem mit Wirkung vom 09. Februar 2013 Schleswig-Holstein als das bis dahin letzte Bundesland mit eigener Regelung dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beitrat, war dem Land nunmehr eine Überarbeitung der Landesgesetze zum

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