Am 13.08.2019 lud das Regierungspräsidium Darmstadt zu einer Vorabinformationsveranstaltung über das Verfahren zur Erteilung der Konzessionen für das Veranstalten von Sportwetten nach §§ 10a, 4aff. GlüStV nach Inkraftreten des 3.
Mit der plakativen Überschrift „Wetten auf das Wetter ist kein öffentliches Glücksspiel“ könnte man zumindest einen Leitsatz des am heutigen Tag (09.07.2014) vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) entschiedenen Revisionsverfahrens formulieren.