1) Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12.05.2015 In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob bei der Außendarstellung einer Spielhalle im Land Hessen lediglich die Bezeichnung „Spielhalle“ angebracht werden
![Außendarstellung einer Spielhalle – neue Gerichtsentscheidungen zum Thema Werbung](https://benesch.de/wp-content/uploads/2013/08/iStock_000002351322Small1.jpg)
Wir hatten bereits über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg im Februar dieses Jahres berichtet, welche sich in besonders drastischer Weise mit der Außendarstellung/Werbung einer Spielhalle beschäftigt hat. Nun sind in
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat vor wenigen Wochen eine Entscheidung zur umstrittenen Frage der zulässigen Werbung für Spielhallen getroffen. § 5 GlüStV regelt bzgl Werbung allgemein : „Werbung für öffentliches Glücksspiel