Es ist hinreichend bekannt und wurde an dieser Stelle bereits des Öfteren aufgezeigt, dass sich die Gemeinden immer wieder neue Wege suchen, um sich ein gehöriges Stück von dem Kuchen
Wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einer offiziellen Pressemeldung am 17.04.2014 berichtet (siehe hier), wehrte sich ein Spielhallenbetreiber aus Germersheim erfolgreich gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer. Dem Fall
Die Frage ob ein Wettbüro oder lediglich Wettannahmestelle vorliegt ist von entscheidender Bedeutung im Baurecht. Denn ein „Wettbüro“ wird im Sinne des BauGB i.V.m. BauNVO als sog. Vergnügungsstätte betrachtet (siehe