Heute wurde die Pressemitteilung des am 17. Juni 2014 vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg gefällten und lang erwarteten Urteil zum Landesglücksspielgesetz veröffentlicht. Wir hatten bereits hier über die mündliche Verhandlung am 28.04.2014
Wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einer offiziellen Pressemeldung am 17.04.2014 berichtet (siehe hier), wehrte sich ein Spielhallenbetreiber aus Germersheim erfolgreich gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer. Dem Fall
Nachdem das beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Verfahren am 24.10.2013 durch Urteil entschieden worden ist (wir berichteten hier), hat das Finanzgericht Bremen ein bis dahin ausgesetztes Verfahren über die
Laut einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Spielhallenbetreiber die doppelte Belastung von Seiten der Gemeinden in Form einer Abgabe für die Mehrwert- und zusätzlicher Vergnügungssteuer hinnehmen. Nach dem Urteil
Am 21.09.2012 hat das Finanzgericht Hamburg dem Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens mehrere Fragen zur Auslegung des Unionsrechts im Hinblick auf die Besteuerung von Geldspielgeräten in Spielhallen vorgelegt. Konkret