Jedes Jahr aufs Neue, müssen Inhaber einer Erlaubnis (Spielhallenkonzession) nach § 2 Abs. 1 S. 3 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG) gemäß § 7 Abs. 3 LGlüG vor Ablauf der ersten drei
In seiner Plenarsitzung vom 28.11.2014 hat der Bundesrat mit der 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung einer leichten Entschärfung der erst knapp zwei Wochen zuvor am 11.11.2014 in Kraft getretenen
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sehen sich vermehrt Kontrollen von Polizei, Ordnungsbehörden und in extremen Fällen auch der Staatsanwaltschaft gegenüber. Hiervon verschont sind weder Automatenunternehmer oder Spielhallenbetreiber, noch Betreiber von
Die novellierte Spielverordnung wurde nunmehr am 10.11.2014 im Budesgesetzblatt (BGBl. I S. 1678) bekannt gegeben und tritt somit am 11.11.2014 in Kraft. Wie bereits mehrfach von unserer Seite berichtet, gibt
Rechte und Pflichten von Automatenaufsteller und Gastronomen werden in der neuen Spielverordnung neu geregelt. Die Bundesregierung hat am 20. Juni 2014 die novellierte Spielverordnung (SpielV) der Europäischen Kommission vorgelegt. Wir
Heute wurde die Pressemitteilung des am 17. Juni 2014 vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg gefällten und lang erwarteten Urteil zum Landesglücksspielgesetz veröffentlicht. Wir hatten bereits hier über die mündliche Verhandlung am 28.04.2014
Wie der SPIEGEL berichtet (Spiegel Online vom 25.05.2014), „greift“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Novellierung der Spielverordnung wieder auf. Laut SPIEGEL sei mit einer baldigen Abstimmung der betroffenen Bundesministerien zum Entwurf
Laut Spielverordnung (SpielV) dürfen maximal drei Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt werden. Zum Aufstellen der Geräte bedarf es jedoch einer Erlaubnis nach § 33c GewO. Doch darf