Sportwette. Scheitern der Lizenzvergabe bereits im GlüStV angelegt? Die Vergabe der nach Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen 20 Sportwettlizenzen (§ 10a Abs. 3 GlüStV) ist nicht zuletzt wegen erheblicher rechtsstaatlicher Mängel im Verfahren
1) Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12.05.2015 In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob bei der Außendarstellung einer Spielhalle im Land Hessen lediglich die Bezeichnung „Spielhalle“ angebracht werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.06.2015 entschieden, dass das Spielhallengesetz für das Land Berlin (SpielhG Bln) sowohl formell, als auch materiell rechtmäßig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 – OVG
Am 28. September 2015 veranstaltet die Kanzlei Benesch Winkler zusammen mit der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) den „1. Deutschen Glücksspielrechtstag“ in Frankfurt am Main. Namhafte Referenten aus Forschung,
Wir hatten in diesem Blog bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass immer mehr Gemeinden dazu übergehen, eine Vergnügungssteuer auch für Wettbüros, in welchen Sportereignisse live übertragen werden, zu verlangen.
Wir haben bereits im vergangenen Jahr über die ersten Urteile zur Außendarstellung einer Spielhalle berichtet und dargestellt, dass die zuständigen Behörden zunehmend restriktiv insbesondere gegen die Bezeichnung „Casino“ an Spielhallen vorgehen. Besonders
Seit Einführung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages wurde die Frage gestellt, was konkret unter einem „Gebäudekomplex“ zu verstehen ist. Dieser Begriff hat eine besondere Bedeutung erlangt, da § 21 Abs.2 GlüStV folgendes regelt:
In unserem Beitrag „Sportwettlizenzen vergeben?“ haben wir ein Update der weiteren Fortschritte im Konzessionierungsverfahren um das deutsche Sportwettenangebot angekündigt. Diesem Versprechen wollen wir in diesem Beitrag weiter nachkommen: Wie von
Wir hatten bereits über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg im Februar dieses Jahres berichtet, welche sich in besonders drastischer Weise mit der Außendarstellung/Werbung einer Spielhalle beschäftigt hat. Nun sind in
Mit der plakativen Überschrift „Wetten auf das Wetter ist kein öffentliches Glücksspiel“ könnte man zumindest einen Leitsatz des am heutigen Tag (09.07.2014) vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) entschiedenen Revisionsverfahrens formulieren.