Nachdem mit Wirkung vom 09. Februar 2013 Schleswig-Holstein als das bis dahin letzte Bundesland mit eigener Regelung dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beitrat, war dem Land nunmehr eine Überarbeitung der Landesgesetze zum
Um die Mandanten bestmöglich und umfassend zu betreuen, wurde die Glücksspiel Akademie gegründet. In Kooperation mit der Suchtberatung Arnitz, Herrn Dipl. Soz.-Arb. Arnitz und der Schwerpunktpraxis Dr. Gellert bietet die Glücksspiel Akademie ab. 01.05.2014
Am 28.04.2014 wurde vor dem Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (StGH BW) über fünf Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern mündlich verhandelt. Die Kanzlei Benesch Winkler war vor Ort und berichtet nachfolgend über
Vermehrt wenden sich Mandanten an die Kanzlei Benesch, Winkler mit der Bitte, sie hinsichtlich des Kaufs oder Verkaufs einer Spielhalle bzw. von Geschäftsanteilen einer GmbH zu beraten, welche ein oder
Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim veranstaltet am 6./7. März 2014 das Symposium Glücksspiel mit dem Schwerpunkt „Zwischenbilanz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag“. Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim besteht aus über
Seit dem 1. September 2013 wird Personen, die gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, nur dann eine Erlaubnis gemäß § 33c GewO durch die zuständige Behörde erteilt, wenn sie nachweisen, dass
Wie in vielen Bereichen des „neuen“ Glücksspielrechts besteht sehr große Unsicherheit auch hinsichtlich der zu erstellenden Sozialkonzepte. Die Kanzlei Benesch Winkler begleitete allein im Jahr 2013 im gesamten Bundesgebiet weit
Durch die Branchenmedien hallte es wie ein Donnerschlag. Die Onlineausgabe der Games & Business vom 12.12.2013 titelte „Oberverwaltungsgericht Thüringen – Schließungsverfügung aufgehoben“ fast gleichlautend heißt es auf der Website des
Die Kanzlei Benesch Winkler vertritt einen Betreiber einer Spielhalle im Umland von Freiburg. Auf Basis des Landesglücksspielgesetzes wurde der Betreiber von Seiten des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald unter Hinweis auf § 51