Seit Einführung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages wurde die Frage gestellt, was konkret unter einem „Gebäudekomplex“ zu verstehen ist. Dieser Begriff hat eine besondere Bedeutung erlangt, da § 21 Abs.2 GlüStV folgendes regelt:

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Sportwettlizenzen vergeben? – Teil II

In unserem Beitrag „Sportwettlizenzen vergeben?“ haben wir ein Update der weiteren Fortschritte im Konzessionierungsverfahren um das deutsche Sportwettenangebot angekündigt. Diesem Versprechen wollen wir in diesem Beitrag weiter nachkommen: Wie von

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Kanzlei Benesch Winkler erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte

Das Thema „Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte“ beschäftigt schon seit längerer Zeit die Behörden und Gerichte. Allein die Kanzlei Benesch, Winkler führt diesbezüglich über 70 Verfahren im gesamten Bundesgebiet. Wir stellen in diesen

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Urteil: Wetten auf das Wetter ist kein öffentliches Glücksspiel

Mit der plakativen Überschrift „Wetten auf das Wetter ist kein öffentliches Glücksspiel“ könnte man zumindest einen Leitsatz des am heutigen Tag (09.07.2014) vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) entschiedenen Revisionsverfahrens formulieren.

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Sportwettkonzessionen wohl nicht vor dem 4. Quartal 2014

Wie der Hessische Rundfunk (hr) in einer Nachricht zum Sportwettenmarkt berichtet (siehe: hr-online.de vom 15.05.2014 „Wettanbieter wollen aus der Grauzone“), ist mit einer Vergabe der Sportwettkonzessionen wohl nicht vor dem

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Vermehrt wenden sich Mandanten an die Kanzlei Benesch, Winkler mit der Bitte, sie hinsichtlich des Kaufs oder Verkaufs einer Spielhalle bzw. von Geschäftsanteilen einer GmbH zu beraten, welche ein oder

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Durch die Branchenmedien hallte es wie ein Donnerschlag. Die Onlineausgabe der Games & Business vom 12.12.2013 titelte „Oberverwaltungsgericht Thüringen – Schließungsverfügung aufgehoben“ fast gleichlautend heißt es auf der Website des

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Die Frage ob ein Wettbüro oder lediglich Wettannahmestelle vorliegt ist von entscheidender Bedeutung im Baurecht. Denn ein „Wettbüro“ wird im Sinne des BauGB i.V.m. BauNVO als sog. Vergnügungsstätte betrachtet (siehe

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Laut Spielverordnung (SpielV) dürfen maximal drei Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt werden. Zum Aufstellen der Geräte bedarf es jedoch einer Erlaubnis nach § 33c GewO. Doch darf

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