1. Deutscher Glücksspielrechtstag in Frankfurt a.M.

Der 1. Deutscher Glücksspielrechtstag in Frankfurt a.M., veranstaltet von der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht sowie der Rechtsanwaltspartnerschaft Benesch Winkler fand am 28.09.2015 erfolgreich statt. Die Teilnehmer der ausgebuchten Veranstaltung

Share

Wir hatten in den früheren Beiträgen bereits über Urteile zum Thema „Werbung“ bzw. „Außendarstellung“ von Spielhallen berichtet. Im Folgenden soll nun in zwei Beiträgen aktuelle Entscheidungen diverser Gerichte und unterschiedlicher

Share
OVG Berlin: Spielhallengesetz rechtmäßig – Revision zugelassen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.06.2015 entschieden, dass das Spielhallengesetz für das Land Berlin (SpielhG Bln) sowohl formell, als auch materiell rechtmäßig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 – OVG

Share
1. Glücksspielrechtstag in Frankfurt am 28.09.2015!

Am 28. September 2015 veranstaltet die Kanzlei Benesch Winkler zusammen mit der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) den „1. Deutschen Glücksspielrechtstag“ in Frankfurt am Main. Namhafte Referenten aus Forschung,

Share

Wir haben bereits im vergangenen Jahr über die ersten Urteile zur Außendarstellung einer Spielhalle berichtet und dargestellt, dass die zuständigen Behörden zunehmend restriktiv insbesondere gegen die Bezeichnung „Casino“ an Spielhallen vorgehen. Besonders

Share

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einem Eilantrag eines Sportwettanbieters aus Österreich stattgegeben und das Land Hessen verurteilt dem Antragsteller die weitere Teilnahme am Konzessionierungsverfahren zu sichern. Über die Hintergründe haben wir

Share

§ 51 Abs.4 LGlüG BW regelt : „Für den Betrieb einer bestehenden Spielhalle, für die bis zum 28. Oktober 2011 eine Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung erteilt wurde, ist

Share

Seit Einführung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages wurde die Frage gestellt, was konkret unter einem „Gebäudekomplex“ zu verstehen ist. Dieser Begriff hat eine besondere Bedeutung erlangt, da § 21 Abs.2 GlüStV folgendes regelt:

Share
Kontrollen von Ordnungsämtern und Polizei in Spielhallen, Gastronomie und Wettbüros

Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sehen sich vermehrt Kontrollen von Polizei, Ordnungsbehörden und in extremen Fällen auch der Staatsanwaltschaft gegenüber. Hiervon verschont sind weder Automatenunternehmer oder Spielhallenbetreiber, noch Betreiber von

Share