Am 14.10.2015 hat das Bundesverwaltungsgericht erneut zur Zulässigkeit einer Vergnügungssteuer zu entscheiden. Nachdem der Kampf gegen die Vergnügungssteuer lange Zeit wie ein Kampf gegen Windmühlenflügel erscheinen konnte, scheint nun tatsächlich
Der 1. Deutscher Glücksspielrechtstag in Frankfurt a.M., veranstaltet von der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht sowie der Rechtsanwaltspartnerschaft Benesch Winkler fand am 28.09.2015 erfolgreich statt. Die Teilnehmer der ausgebuchten Veranstaltung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.06.2015 entschieden, dass das Spielhallengesetz für das Land Berlin (SpielhG Bln) sowohl formell, als auch materiell rechtmäßig ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 – OVG
Am 28. September 2015 veranstaltet die Kanzlei Benesch Winkler zusammen mit der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) den „1. Deutschen Glücksspielrechtstag“ in Frankfurt am Main. Namhafte Referenten aus Forschung,
Wir hatten in diesem Blog bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass immer mehr Gemeinden dazu übergehen, eine Vergnügungssteuer auch für Wettbüros, in welchen Sportereignisse live übertragen werden, zu verlangen.
Wir haben bereits im vergangenen Jahr über die ersten Urteile zur Außendarstellung einer Spielhalle berichtet und dargestellt, dass die zuständigen Behörden zunehmend restriktiv insbesondere gegen die Bezeichnung „Casino“ an Spielhallen vorgehen. Besonders
Jedes Jahr aufs Neue, müssen Inhaber einer Erlaubnis (Spielhallenkonzession) nach § 2 Abs. 1 S. 3 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG) gemäß § 7 Abs. 3 LGlüG vor Ablauf der ersten drei
Seit Einführung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages wurde die Frage gestellt, was konkret unter einem „Gebäudekomplex“ zu verstehen ist. Dieser Begriff hat eine besondere Bedeutung erlangt, da § 21 Abs.2 GlüStV folgendes regelt:
In unserem Beitrag „Sportwettlizenzen vergeben?“ haben wir ein Update der weiteren Fortschritte im Konzessionierungsverfahren um das deutsche Sportwettenangebot angekündigt. Diesem Versprechen wollen wir in diesem Beitrag weiter nachkommen: Wie von