Am 28.04.2014 wurde vor dem Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (StGH BW) über fünf Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern mündlich verhandelt. Die Kanzlei Benesch Winkler war vor Ort und berichtet nachfolgend über
Wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einer offiziellen Pressemeldung am 17.04.2014 berichtet (siehe hier), wehrte sich ein Spielhallenbetreiber aus Germersheim erfolgreich gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer. Dem Fall
Nachdem das beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Verfahren am 24.10.2013 durch Urteil entschieden worden ist (wir berichteten hier), hat das Finanzgericht Bremen ein bis dahin ausgesetztes Verfahren über die
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat vor wenigen Wochen eine Entscheidung zur umstrittenen Frage der zulässigen Werbung für Spielhallen getroffen. § 5 GlüStV regelt bzgl Werbung allgemein : „Werbung für öffentliches Glücksspiel
Vermehrt wenden sich Mandanten an die Kanzlei Benesch, Winkler mit der Bitte, sie hinsichtlich des Kaufs oder Verkaufs einer Spielhalle bzw. von Geschäftsanteilen einer GmbH zu beraten, welche ein oder
Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim veranstaltet am 6./7. März 2014 das Symposium Glücksspiel mit dem Schwerpunkt „Zwischenbilanz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag“. Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim besteht aus über
Seit dem 1. September 2013 wird Personen, die gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, nur dann eine Erlaubnis gemäß § 33c GewO durch die zuständige Behörde erteilt, wenn sie nachweisen, dass
Wie in vielen Bereichen des „neuen“ Glücksspielrechts besteht sehr große Unsicherheit auch hinsichtlich der zu erstellenden Sozialkonzepte. Die Kanzlei Benesch Winkler begleitete allein im Jahr 2013 im gesamten Bundesgebiet weit
Durch die Branchenmedien hallte es wie ein Donnerschlag. Die Onlineausgabe der Games & Business vom 12.12.2013 titelte „Oberverwaltungsgericht Thüringen – Schließungsverfügung aufgehoben“ fast gleichlautend heißt es auf der Website des