In seiner Plenarsitzung vom 28.11.2014 hat der Bundesrat mit der 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung einer leichten Entschärfung der erst knapp zwei Wochen zuvor am 11.11.2014 in Kraft getretenen

Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sehen sich vermehrt Kontrollen von Polizei, Ordnungsbehörden und in extremen Fällen auch der Staatsanwaltschaft gegenüber. Hiervon verschont sind weder Automatenunternehmer oder Spielhallenbetreiber, noch Betreiber von

Die Kreativität der Kommunen nach neuen Einnahmemöglichkeiten scheint unbegrenzt. „Spielen macht süchtig. Deshalb brauchen wir eine Steuer, um diese Sucht zu bekämpfen!“ So hört man es Land auf, Land ab
Rechte und Pflichten von Automatenaufsteller und Gastronomen werden in der neuen Spielverordnung neu geregelt. Die Bundesregierung hat am 20. Juni 2014 die novellierte Spielverordnung (SpielV) der Europäischen Kommission vorgelegt. Wir

Wir hatten bereits über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg im Februar dieses Jahres berichtet, welche sich in besonders drastischer Weise mit der Außendarstellung/Werbung einer Spielhalle beschäftigt hat. Nun sind in

Das Finanzgericht (FG) Hamburg entschied mit am heutigen Tag erschienenen Urteil vom 15.07.2014 (Az.: 3 K 207/13), dass die auf den Betrieb von Geldspielgeräten erhobene Umsatzssteuer rechtmäßig sei. Der 3.

Heute wurde die Pressemitteilung des am 17. Juni 2014 vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg gefällten und lang erwarteten Urteil zum Landesglücksspielgesetz veröffentlicht. Wir hatten bereits hier über die mündliche Verhandlung am 28.04.2014

Wie der SPIEGEL berichtet (Spiegel Online vom 25.05.2014), „greift“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Novellierung der Spielverordnung wieder auf. Laut SPIEGEL sei mit einer baldigen Abstimmung der betroffenen Bundesministerien zum Entwurf
Nachdem mit Wirkung vom 09. Februar 2013 Schleswig-Holstein als das bis dahin letzte Bundesland mit eigener Regelung dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beitrat, war dem Land nunmehr eine Überarbeitung der Landesgesetze zum