Laut Spielverordnung (SpielV) dürfen maximal drei Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt werden. Zum Aufstellen der Geräte bedarf es jedoch einer Erlaubnis nach § 33c GewO. Doch darf

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Laut einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Spielhallenbetreiber die doppelte Belastung von Seiten der Gemeinden in Form einer Abgabe für die Mehrwert- und zusätzlicher Vergnügungssteuer hinnehmen. Nach dem Urteil

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Die Kanzlei  Benesch Winkler vertritt einen Betreiber einer Spielhalle im Umland von Freiburg. Auf Basis des Landesglücksspielgesetzes wurde der Betreiber von Seiten des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald unter Hinweis auf § 51

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Nachdem der Gesetzgeber mit dem Glückspielstaatsvertrag Rahmenvorgaben für Spielhallen und vor allem Sportwetten geschaffen hat, versuchen viele Städte und Gemeinden Ihre politischen Wertvorstellungen an der Zielsetzung des Gesetzes vorbei durch

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Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, des VG Regensburg und des VG Osnabrück Spielhallen, die nach dem 28.10.2011 eine Erlaubnis nach §33i GewO erhalten haben, sind lediglich durch eine kurze einjährige Übergangsfrist,

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Es herrscht große Verunsicherung innerhalb der Automatenbrache im Hinblick auf die Durchführung des vorgesehenen länderübergreifenden Sperrsystems für Spieler. Nach dem letzten Informationsstand ist ein Anschluss der Spielhallen des Landes Baden-Württemberg

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Am 21.09.2012 hat das Finanzgericht Hamburg dem Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens mehrere Fragen zur Auslegung des Unionsrechts im Hinblick auf die Besteuerung von Geldspielgeräten in Spielhallen vorgelegt. Konkret

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Seit dem 29. November 2012 regelt in Baden-Württemberg das Landesglücksspielgesetz (LGlüG) das Recht der Spielhallen und führt damit den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) vom 15. Dezember 2011 aus. Der baden-württembergische Landesgesetzgeber

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